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GOZ-Update
16. September 2024 @ 19:30 – 22:00
Dr. Dr. Alexander Raff, Stuttgart
Honorarvereinbarungen und Analogberechnungen scheuen immer noch viele Kolleginnen und Kollegen wegen deren Problemanfälligkeit bei der Liquidation. Dabei muss hier nur konform der GOZ berechnet und mit dem Patienten vernünftig gesprochen werden. Dann klappt’s! Hierzu die wesentlichen Basics aus §2 und § 6,1 GOZ im ersten Teil des Vortrags.
Die „News“ des zweiten Vortragsteils umfassen dann ganz differente aktuelle Felder der Abrechnung: Das Berechnungswirrwarr bei retrograden Verschlüssen, retrograden Füllungen und retrograden Wurzelfüllungen wird entwirrt. Der Frage „Wieviele Implantate sind medizinisch notwendig und damit berechnungsfähig“ wird nachgegangen.
Aktuelle Problembereiche z.B. bei der Berechnung von DVTs oder der empfohlenen datumsgleichen Berechnung der GOZ-Nrn. 1000 und 1010 kommen zur Sprache. Die Berechnung unser Behandlungsspektrum erweiternder neuer Leistungen wie z.B. 3-D gedruckte Prothesen, Aufbissbehelfe etc., die Berechnung der Verwendung von Hyaluronsäure und Botulinumtoxin in der ZMK-Heilkunde werden thematisiert. Alles direkt berichtet vom Schreibtischalltag des GOZ-Referenten und gerichtlichen Gebührengutachters. Und ob es wohl auch eine Antwort darauf gibt, was denn beim Amalgamverbot ab 2025 hinsichtlich der Mehrkostenregelung von Füllungen nach
§ 28,2 SGB V bei der Privatrechnung an den GKV-Patienten zu beachten sein wird?